§ 1 NAMEN
1. Der Verein führt den Namen Kengerdruum Krieewel e.V.
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.V.
3. Der Sitz des Vereins ist Krefeld
§ 2 ZWECK
1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. 3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
7. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Höhe von 100 € pro Jahr zu leisten. Die
Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge setzt die Mitgliederversammlung fest.
§ 4 VORSTAND
1. Der gesamte Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
2. Der Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder von Ihnen vertritt den Verein einzeln.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine neue Wahl erfolgt ist.
§ 5 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von drei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
3. Versammlungsleiter ist der erste Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der zweite Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 6 AUFLÖSUNG, ANFALL DES VEREINSVERMÖGENS
1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins, Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an je eine gemeinnützige Einrichtung der Jugend- und der Altenhilfe zu gleichen Teilen deren Vereinszweck dem von Kengerdruum Krieewel entsprechen.
§ 7 DSGVO
Die Bestimmungen der DSGVO werden in einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Ordnung als Anhang zur Satzung festgelegt.
Krefeld den 29.11.2019
1. Antje Ditz
2. Siegfried Busch
3. Klára Szabó
4. Otmar Beltau
5. Robert D. E. Schäfer
6. Stefan Valk
7. Christin Küppers-Valk
8. Lale Niermann
9. Heinz-Peter Schulz